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Was ändert sich für Hundebesitzer in 2025

Im Jahr 2025 treten in Deutschland bedeutende gesetzliche Änderungen für Hundebesitzer in Kraft. Diese betreffen sowohl steuerliche Aspekte als auch den Tierschutz und die Hundehaltung im Allgemeinen. Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

 


 

 

🐾 Steuerliche Änderungen

 

 

 

Steuerbefreiung für Assistenzhunde

 

 

Ab 2025 sind zertifizierte Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit. Dies betrifft Hunde, die speziell ausgebildet wurden, um Menschen mit Behinderungen im Alltag zu unterstützen, wie Blindenführhunde oder Signalhunde. Die Steuerbefreiung gilt bundesweit und schafft eine einheitliche Regelung, die die wichtige Rolle dieser Tiere anerkennt. 

 

 

Erhöhung der Hundesteuer für bestimmte Rassen

 

 

Viele Gemeinden erhöhen die Hundesteuer, insbesondere für sogenannte Listenhunde. Beispielsweise steigt in Trossingen (Baden-Württemberg) die Steuer für bestimmte Rassen von 96 Euro auf 720 Euro jährlich. Für weitere Hunde dieser Rassen können bis zu 1.440 Euro fällig werden. Auch für andere Hunderassen sind in einigen Kommunen moderate Steuererhöhungen vorgesehen. 

 


 

 

🐶 Änderungen im Tierschutzgesetz

 

 

 

Verschärfung des Qualzucht-Verbots

 

 

Das Tierschutzgesetz wird überarbeitet, um Qualzuchten einzudämmen. Hunde mit erblich bedingten Merkmalen, die zu Schmerzen oder Leiden führen, dürfen künftig weder auf Ausstellungen präsentiert noch im Online-Handel angeboten werden. Auch die werbliche Nutzung solcher Tiere ist nur noch erlaubt, wenn sie der Aufklärung dient. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen. 

 

 

Verbot von Stachelhalsbändern und Anbindehaltung

 

 

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Verwendung von Stachelhalsbändern in der Hundeausbildung verboten. Zudem ist die dauerhafte Anbindehaltung von Hunden untersagt. Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise für Arbeitshunde, die ihre Betreuungsperson begleiten. 

 


 

 

📋 Neue Anforderungen an die Hundehaltung

 

 

 

Sachkundenachweis für Hundebesitzer

 

 

In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bremen, müssen Hundebesitzer ab 2025 einen Sachkundenachweis erbringen. Dies umfasst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung, die innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden muss. Ziel ist es, die Halter über artgerechte Hundehaltung zu informieren und die Sicherheit im Umgang mit Hunden zu erhöhen. 

 

 

Registrierungspflicht und Kennzeichnung

 

 

Hunde müssen künftig verpflichtend registriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme soll helfen, verlorene oder ausgesetzte Tiere schneller ihren Besitzern zuzuordnen und den illegalen Welpenhandel einzudämmen.

 


 

 

🦮 Leinenpflicht und Maulkorbzwang

 

 

Die Leinenpflicht wird in vielen Bundesländern und Kommunen strenger gehandhabt. In Naturschutzgebieten, Innenstädten und öffentlichen Parks müssen Hunde in der Regel an der Leine geführt werden. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten zudem Maulkorbpflicht und weitere Auflagen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 

 


 

 

🏡 Hundehaltung in Mietwohnungen

 

 

Ab 2024 gelten neue Regelungen zur Hundehaltung in Mietwohnungen. Wesentliche Änderungen betreffen den Umgang mit Listenhunden und die Berücksichtigung von Nachbarn. Vermieter dürfen die Hundehaltung nicht generell verbieten, können jedoch im Einzelfall Einschränkungen festlegen, insbesondere wenn andere Mieter sich gestört fühlen. 

 


 

 

Fazit

 

 

Die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2025 bringen für Hundebesitzer in Deutschland sowohl neue Pflichten als auch Erleichterungen mit sich. Während Assistenzhunde von der Steuer befreit werden, müssen Halter bestimmter Rassen mit höheren Abgaben rechnen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes und neue Anforderungen an die Hundehaltung sollen das Wohl der Tiere verbessern und die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen. Hundebesitzer sollten sich daher frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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